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BayObLG (BReg 2 Z 114/88) | Datum: 24.11.1988
»... Wohnungseigentümer ist nur die AntrG. zu 2, eine Kommanditgesellschaft. Die AntrG. zu 1 ist als Komplementär-GmbH der AntrG. zu 2 selbst nicht Wohnungseigentümer. Die AntrG. zu 1 wird auf Zahlung des verlangten [...]